E-Geräte Entsorgung

Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes gekennzeichnet. Dies bedeutet die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten vom unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) .

  2. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Verbraucher dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Leuchtstoff- und Energiesparlampen ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.

    Altgeräte enthalten einerseits Wertstoffe, die recycelt werden können, und andererseits - genauso wie Leuchtstoff- und Energiesparlampen - Schadstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden können und daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
     
  3. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
     
  4. Wir sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet
    • Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes nehmen wir ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt unentgeltlich zurück.

    • Auf Ihr Verlangen nehmen wir auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.

  5. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe außerdem bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.
     
  6. Als Endnutzer tragen Sie selbst die volle Verantwortung für das vorherige Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten